Der Strengbeweis ist ein Begriff aus dem Zivilprozessrecht und stellt eine besonders hohe Anforderung an die Beweisführung dar. Der Strengbeweis verlangt, dass eine bestimmte Behauptung oder Tatsachenfeststellung zweifelsfrei und mit vollständiger Sicherheit nachgewiesen wird. Dabei muss der Beweis so erbracht werden, dass jegliche andere Möglichkeit oder Interpretation ausgeschlossen ist.

Der Strengbeweis kommt insbesondere in Fällen zum Einsatz, in denen es um die Geltendmachung von Ansprüchen geht, die eine besondere Gewissheit erfordern. Dies kann beispielsweise bei der Klärung von Eigentumsverhältnissen oder bei der Erfüllung von Schuldverhältnissen der Fall sein. Der Antragsteller trägt die Beweislast und muss den Strengbeweis erbringen, um seine Ansprüche geltend zu machen.

Der Strengbeweis stellt eine hohe Hürde dar, da er in der Regel schwer zu erbringen ist. Oftmals bleibt das Ergebnis der Beweisaufnahme unsicher oder es können verschiedene plausible Interpretationen der Beweise vorgebracht werden. In solchen Fällen ist es oft schwierig, den Strengbeweis zu erbringen und es kann zu einer Abwägung der Beweise und einer Entscheidung aufgrund von Indizien kommen.

Der Strengbeweis ist daher eine Ausnahme im deutschen Zivilprozessrecht und wird nur in besonderen Fällen verlangt, in denen eine besonders hohe Gewissheit erforderlich ist.