Ein Tarifvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien – Gewerkschaften auf der Arbeitnehmerseite und Arbeitgebervertretungen auf der Arbeitgeberseite – über Arbeitsbedingungen, Löhne und Gehälter sowie soziale Leistungen. Er ist ein wesentliches Instrument der Tarifautonomie und bildet die Grundlage für die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Der Tarifvertrag wird zwischen den Tarifvertragsparteien ausgehandelt und kann für bestimmte Branchen, Regionen oder Betriebe gelten. Er regelt unter anderem die Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Löhne und Gehälter, Kündigungsfristen und weitere arbeitsrechtliche Bestimmungen. Der Tarifvertrag ist rechtsverbindlich und gilt für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien. Er kann auch für nicht-organisierte Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, wenn diese Mitglied der tarifschließenden Parteien sind.

Die Bestimmungen des Tarifvertrages haben Vorrang vor individualrechtlichen Vereinbarungen. Das heißt, dass die Arbeitsbedingungen und Entlohnung eines Arbeitnehmers nicht unter dem im Tarifvertrag vereinbarten Mindestniveau liegen dürfen. Die Einhaltung des Tarifvertrages wird in der Regel von den Tarifparteien selbst oder von tarifschließenden Organisationen kontrolliert und durchgesetzt.