Der Tatbestand ist die Gesamtheit der objektiven und subjektiven Voraussetzungen, die rechtlich erfüllt sein müssen, um eine Straftat zu verwirklichen. Der Tatbestand ist im Strafgesetzbuch (StGB) für jede Straftat konkret definiert und enthält alle Merkmale, die die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllen müssen.

Der Tatbestand besteht in der Regel aus den Tatbestandsmerkmalen, die die objektiven Voraussetzungen der Straftat beschreiben, sowie den subjektiven Voraussetzungen wie Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Der Tatbestand ist eine wichtige Grundlage für die Strafverfolgungsbehörden, da er die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Strafverfolgung festlegt.

Um eine Verurteilung herbeizuführen, müssen alle Tatbestandsvoraussetzungen zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ist ein Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt oder besteht bei einem Tatbestandsmerkmal Zweifel, kann keine Verurteilung erfolgen.