Die Tatbestandsmerkmale sind die objektiven Voraussetzungen eines Straftatbestands. Sie beschreiben die Handlung oder Unterlassung, die den Tatbestand erfüllen muss, sowie die weiteren Umstände, die für die Straftat charakteristisch sind.

Die Tatbestandsmerkmale sind Teil des gesetzlichen Tatbestandes und müssen vom Gericht im Rahmen einer Strafverfolgung nachgewiesen werden. Sie werden in der Regel durch Beweismittel wie Zeugenaussagen, Gutachten oder Sachbeweisen belegt.

Es ist zu beachten, dass alle Tatbestandsmerkmale nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ zweifelsfrei nachgewiesen werden müssen, um eine Verurteilung zu rechtfertigen. Ist ein Tatbestandsmerkmal nicht zweifelsfrei erfüllt, kann der Angeklagte nicht verurteilt werden.