Die Tateinheit ist ein Grundsatz des Strafrechts, der besagt, dass mehrere Straftaten, die nacheinander oder gleichzeitig begangen werden, rechtlich als eine Tat behandelt werden. Es handelt sich dabei um eine Zusammenfassung von mehreren Straftaten zu einem einzigen Tatgeschehen.

Die Tateinheit liegt vor, wenn mehrere Straftaten den gleichen Tatbestand erfüllen und zwischen ihnen ein enger zeitlicher und örtlicher Zusammenhang besteht. Die einzelnen Straftaten werden dabei nicht einzeln bestraft, sondern es wird nur eine Strafe für das Gesamtgeschehen verhängt.

Die Tateinheit kann sowohl bei Verbrechen als auch bei Vergehen vorliegen. Sie ermöglicht es, eine angemessene Strafe für mehrere Taten zu verhängen und verhindert eine Mehrfachbestrafung für dasselbe Verhalten.