Im Gegensatz zur Tateinheit liegt bei der Tatmehrheit vor, wenn der Täter mehrere unabhängige Straftaten begeht. Jede einzelne Straftat wird dabei rechtlich eigenständig beurteilt und führt zu einer separaten Ahndung.

Die Tatmehrheit liegt vor, wenn der Täter in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mehrere verschiedene Straftaten begeht, die jeweils einen eigenständigen Tatbestand erfüllen. In diesem Fall wird für jede einzelne Straftat eine separate Strafe verhängt.

Die Tatmehrheit ermöglicht es, den Täter für jede einzelne Straftat gesondert und angemessen zu bestrafen. Sie verhindert eine Verharmlosung der unterschiedlichen Straftaten und stellt sicher, dass der Täter für sein gesamtes kriminelles Verhalten zur Verantwortung gezogen wird.