Tausch ist ein Rechtsbegriff, der sich im Zivilrecht auf den rechtlichen Austausch von Waren oder Dienstleistungen bezieht. Beim Tausch werden zwei Vertragsparteien involviert, die jeweils etwas besitzen, was die andere Partei haben möchte. Durch den Tausch wird ein beiderseits als gleichwertig empfundener Austausch geschaffen.

Der Tauschvertrag kommt durch ein übereinstimmendes Angebot (Antrag) und die Annahme dieses Angebots zustande. Dabei müssen sich die Parteien über die Gegenstände des Tauschs, deren Beschaffenheit und den Zeitpunkt des Austauschs einigen. Für den Tausch ist absolute Gleichwertigkeit ausschlaggebend, da ansonsten das tauschähnliche Rechtsgeschäft der Schenkung vorliegen könnte.

Ein Tausch kann sowohl unter Privatpersonen als auch zwischen Unternehmen stattfinden. Dabei können die Gegenstände oder Dienstleistungen direkt ausgetauscht werden oder es werden Wertgegenstände wie Geld oder Gutscheine als Tauschmittel verwendet.

Der Tausch ist eine Möglichkeit, um bestimmte Bedürfnisse oder Interessen zu befriedigen, ohne dass Geld als Tauschmittel eingesetzt werden muss. Es ist jedoch Vorsicht geboten, da bei Nichterfüllung der vereinbarten Leistungen rechtliche Konsequenzen drohen können.