Die Übereignung bezieht sich auf den Akt der rechtlichen Übertragung des Eigentums an einer bestimmten Sache von einem Eigentümer auf einen anderen. Dabei wird das Eigentum an dem Vermögensgegenstand oder Recht vom Veräußerer auf den Erwerber übertragen. Die Übereignung kann auf verschiedene Arten erfolgen, je nach Art des Gegenstands oder Rechts und den geltenden rechtlichen Bestimmungen.

Die Übereignung kann durch einen Kaufvertrag oder andere rechtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien erfolgen. Dabei werden in der Regel bestimmte Formalitäten wie die Zustimmung beider Parteien, die Eintragung ins Grundbuch oder die Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags erforderlich sein.

Die Übereignung ist ein zentraler Begriff im Rechtsverkehr und stellt sicher, dass das Eigentum an einer Sache oder einem Recht vollständig und rechtmäßig übergeht. Eine wirksame Übereignung ist notwendig, um Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten in Bezug auf das Eigentum zu vermeiden.