Überstunden oder Mehrarbeit beziehen sich auf die zusätzliche Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer über seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus leistet. Dabei handelt es sich um Arbeitsstunden, die über die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit hinausgehen. Die Gründe für Überstunden können vielfältig sein, wie beispielsweise Arbeitsanfall, dringende Projekte oder Personalengpässe.Arbeitgeber sind grundsätzlich berechtigt, von ihren Arbeitnehmern Überstunden zu verlangen. Allerdings gibt es rechtliche Regelungen, die sowohl die Anzahl der Überstunden als auch die Vergütung betreffen. So legt das Arbeitszeitgesetz fest, dass die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf, auch wenn der Arbeitsvertrag eine höhere Arbeitszeit vorsieht. Zudem sind Überstunden grundsätzlich zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen. Die Höhe der Vergütung kann durch Tarifverträge oder einzelvertragliche Vereinbarungen festgelegt werden.Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, Überstunden abzulehnen, wenn ihnen dies aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Eine einseitige Anordnung von Überstunden durch den Arbeitgeber ist in der Regel nicht zulässig und bedarf einer expliziten Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.Generell sollte die Dauer und Häufigkeit von Überstunden im Arbeitsvertrag oder in betrieblichen Regelungen konkret geregelt sein, um spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden.