Die üble Nachrede ist ein rechtlicher Begriff, der in der Rechtsprechung eine Form der unwahren Tatsachenbehauptung darstellt. Sie liegt vor, wenn jemand eine Tatsache über eine andere Person verbreitet, die geeignet ist, den Ruf oder das Ansehen dieser Person erheblich zu schädigen. Es handelt sich um eine Beleidigung, die als Straftat verfolgt werden kann.Um als üble Nachrede zu gelten, muss die behauptete Tatsache nicht unbedingt wahrheitswidrig sein. Es reicht aus, dass sie unwahr oder nicht bewiesen ist. Der Täter muss jedoch wissen oder zumindest grob fahrlässig die Unwahrheit der Behauptung verbreiten.Die üble Nachrede ist im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 186 geregelt. Für eine Verurteilung wegen übler Nachrede ist eine Anzeige des Geschädigten erforderlich. Die Strafe kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr betragen.Es ist zu beachten, dass bei Äußerungen in der Öffentlichkeit oder in den Medien das Recht auf freie Meinungsäußerung besteht. Kritik oder Meinungsäußerungen über Personen des öffentlichen Lebens sind grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten, die den Ruf der betroffenen Person erheblich schädigen.