Die Umdeutung ist ein rechtlicher Begriff, der im Zivilrecht Anwendung findet. Sie beschreibt den Vorgang, bei dem ein Rechtsgeschäft oder eine rechtliche Vereinbarung durch das Gericht in eine andere Form oder Rechtsart umgewandelt wird. Dies kann zum Beispiel bei einer unwirksamen Klausel in einem Vertrag der Fall sein, die dann in eine wirksame Bestimmung umgedeutet wird.Die Umdeutung hat zum Ziel, eine angemessene Regelung zu schaffen und eventuelle Lücken oder Unklarheiten in einem Rechtsgeschäft zu beseitigen. Sie erfolgt durch Auslegung des Vertragsinhalts und kann sowohl von den Streitparteien selbst vorgenommen werden als auch vom Gericht im Rahmen eines Rechtsstreits.Die Voraussetzungen für eine Umdeutung sind in § 140 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Demnach kommt eine Umdeutung in Betracht, wenn eine Regelung in einem Vertrag unwirksam ist, aber der Wille der Parteien dennoch erkennbar ist und der Vertrag nicht insgesamt unwirksam werden soll. Die Umdeutung kann jedoch nur zu einer wirksamen Regelung führen, die dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.Es ist zu beachten, dass die Umdeutung kein Instrument der Vertragsanpassung ist. Sie dient lediglich dazu, Unwirksamkeiten zu beseitigen und die ursprüngliche Vereinbarung in wirksamer Form aufrechtzuerhalten.