Der Umgang ist ein rechtlicher Begriff, der im Familienrecht verwendet wird. Er bezeichnet das Recht eines Elternteils, regelmäßigen Kontakt und gemeinsame Zeit mit seinem Kind zu haben, auch wenn die Eltern getrennt oder geschieden sind. Das Umgangsrecht dient dem Wohl des Kindes und ermöglicht es, eine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten.Das Umgangsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Umgang für das Kind und den betreuenden Elternteil, es sei denn, dies wäre dem Kindeswohl nicht zuträglich. Der Umgang kann entweder einvernehmlich vereinbart werden oder gerichtlich festgelegt werden, wenn die Eltern sich nicht einigen können.Bei der Regelung des Umgangs wird das Kindeswohl immer an erster Stelle stehen. Das Gericht berücksichtigt dabei unter anderem das Alter des Kindes, die Bindungen zu den Elternteilen und mögliche Gefährdungen. So kann das Umgangsrecht eingeschränkt oder ergänzt werden, um dem Kindeswohl gerecht zu werden.Es ist zu beachten, dass der Umgang nicht nur das Recht des Kindes ist, sondern auch die Verantwortung der Eltern. Diese sollten versuchen, im Interesse des Kindes eine einvernehmliche Regelung zu finden und Konflikte möglichst außerhalb des Gerichts zu lösen.