Die unechte Rückwirkung bezeichnet im deutschen Recht eine gesetzliche Regelung, die auf Sachverhalte anwendbar ist, die vor Inkrafttreten des Gesetzes verursacht wurden. Im Gegensatz zur echten Rückwirkung tritt die unechte Rückwirkung nur ein, wenn das neue Gesetz den betroffenen Personen Vorteile oder Begünstigungen bietet.

Allgemein gilt im deutschen Recht das Prinzip der Verbots des Rückwirkungsverbots, das besagt, dass eine Regelung nicht auf vergangene Ereignisse angewendet werden sollte. Jedoch gibt es bestimmte Ausnahmen, in denen dies erlaubt ist. Eine solche Ausnahme ist die unechte Rückwirkung.

Ein Beispiel für die unechte Rückwirkung ist die Änderung der Steuergesetze, die rückwirkend Steuervorteile für bestimmte Steuerpflichtige gewähren. Obwohl diese Steuerzahler ihre Steuern vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes gezahlt haben, können sie die Vorteile dieses neuen Gesetzes in Anspruch nehmen, sobald es in Kraft ist.