Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich auch Unfallflucht genannt, bezeichnet das Verhalten einer Person, die nach einem Verkehrsunfall den Unfallort verlässt oder sich nicht um die Schadensregulierung kümmert, ohne die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Laut §142 des Strafgesetzbuches in Deutschland gilt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort als Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. In schweren Fällen, zum Beispiel bei Verletzungen oder sogar Todesfolge, kann die Strafe erhöht werden.

Die Verpflichtungen nach einem Verkehrsunfall beinhalten das Anhalten und Sichern der Unfallstelle, das Hinzuziehen der Polizei sowie das Austauschen von persönlichen Daten und Versicherungsinformationen mit den beteiligten Parteien. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort erschwert die Aufklärung des Unfalls und die Regulierung des damit verbundenen Schadens. Es ist daher ein Verstoß gegen die Verkehrssicherheit und die Pflichten eines verantwortungsbewussten Bürgers im Straßenverkehr.