Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Deutschland eine durch das Sozialgesetzbuch geregelte Versicherung, die Arbeitnehmer vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten schützt. Sie ist eine Pflichtversicherung und wird von den Arbeitgebern für ihre Beschäftigten finanziert.

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Unfälle, die während der Arbeit, auf dem Weg zur Arbeit oder während betrieblicher Tätigkeiten auftreten. Sie umfasst die Deckung von Behandlungskosten, Rehabilitation, Verletztengeld und Rentenzahlungen für dauerhafte Invalidität oder den Todesfall.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen. Sie sind für die Leistungsgewährung, Schadensregulierung und Präventionsmaßnahmen zuständig. Die Organisationen bieten auch Beratung und Schulungen zur Unfallvermeidung und Arbeitssicherheit an.

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten bei der für sie zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anmelden. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist es wichtig, den Unfall schnellstmöglich dem Arbeitgeber zu melden, damit die nötigen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch genommen werden können.