Unterlassen ist ein rechtlicher Begriff, der das passive Handeln oder das Nichthandeln einer Person beschreibt. Oft steht das Unterlassen im Gegensatz zum Tun, also dem aktiven Handeln.

Im juristischen Sinne kann das Unterlassen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen haben. Im Strafrecht wird das Unterlassen häufig in Form von Unterlassungsdelikten geregelt, bei denen eine Person eine Handlung unterlassen muss, um sich nicht strafbar zu machen. Im Zivilrecht kann das Unterlassen dagegen zu Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen führen, wenn jemand seine Pflichten oder Obliegenheiten nicht erfüllt.

Die Grenzen zwischen aktivem Handeln und Unterlassen können manchmal verschwimmen und sind rechtlich oft schwierig zu bestimmen. Es muss geprüft werden, ob eine Handlungspflicht besteht, ob diese zumutbar ist und ob ein Unterlassen zur Verletzung von Rechten oder Pflichten führt.