Ein kaufmännisches Unternehmen ist ein Unternehmen, das die kaufmännischen Regeln und Standards beachtet und nach ihnen handelt. Diese Regeln sind unter anderem im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt.

Ein kaufmännisches Unternehmen zeichnet sich dadurch aus, dass es eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, bei der die Gesellschaft auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Typische Vertreter eines kaufmännischen Unternehmens sind beispielsweise Handelsgesellschaften wie die GmbH oder die AG. Diese Unternehmen sind rechtlich eigenständige Personen und haften mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Das kaufmännische Unternehmen unterliegt besonderen rechtlichen Anforderungen, wie zum Beispiel der Buchführungspflicht nach § 238 HGB oder der Aufbewahrungspflicht für Handelsbücher nach § 257 HGB. Zudem gelten für kaufmännische Unternehmer besondere Regelungen im Hinblick auf die Handelsregistereintragung oder die Publizitäts- und Rechnungslegungspflichten.