Die Unterzeichnung völkerrechtlicher Verträge ist ein wichtiger Schritt bei der Entstehung und Umsetzung des Völkerrechts. Durch die Unterzeichnung erklären die Vertragsstaaten ihre Zustimmung zu den Vertragsinhalten und bekennen sich zur Einhaltung der damit verbundenen Pflichten und Rechte.

Die Unterzeichnung eines völkerrechtlichen Vertrages ist jedoch noch nicht gleichbedeutend mit der Ratifikation. Mit der Unterschrift werden lediglich die Verhandlungen über den Vertrag abgeschlossen, während die interne Zustimmung der Vertragsstaaten noch aussteht. Die Ratifikation erfolgt in der Regel durch ein förmliches Gesetz oder eine entsprechende Verordnung auf nationaler Ebene.

Nach Unterzeichnung und Ratifikation tritt der Vertrag in Kraft und ist für die beteiligten Staaten bindend. Diese sind nun verpflichtet, die Bestimmungen des Vertrages einzuhalten und in ihrem nationalen Recht umzusetzen. Verletzungen des völkerrechtlichen Vertrages können vor internationalen Gerichten oder Schiedsgerichten verhandelt und geahndet werden.