Die Untreue ist ein Delikt im deutschen Strafrecht, das die schuldhaft pflichtwidrige Schädigung des Vermögens eines anderen zum Gegenstand hat. Die Untreue ist ein Vermögensdelikt und wird in § 266 StGB geregelt.

Um eine Untreue strafbar zu machen, muss der Täter bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss er eine ihm anvertraute Vermögensbetreuungspflicht verletzen, indem er seine Befugnisse missbraucht oder grob fahrlässig pflichtwidrig handelt. Zum anderen muss er einen Vermögensschaden verursachen oder mindestens die Gefahr eines solchen Schadens herbeiführen.

Die Untreue kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Der Strafrahmen kann erhöht werden, wenn der Vermögensschaden besonders schwerwiegt oder wenn der Täter als Amtsträger handelt.