Beim Verbrauchsgüterkauf handelt es sich um den Kauf von beweglichen Sachen durch einen Verbraucher von einem Verkäufer im Rahmen eines Vertragsschlusses. Der Verbrauchsgüterkauf ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 433-479 geregelt.

Dabei werden beim Verbrauchsgüterkauf bestimmte Schutzrechte für den Verbraucher festgelegt. So haftet der Verkäufer beispielsweise für Mängel der verkauften Sache und muss diese beseitigen oder einen Ersatz liefern. Der Verbraucher hat zudem ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und kann bei Nichterfüllung des Vertrags Schadensersatzansprüche geltend machen.

Es ist zu beachten, dass der Verbrauchsgüterkauf nur für private Verbraucher gilt und nicht für den Handel zwischen Unternehmern.