Die Verfügung von Todes wegen bezeichnet die letztwillige Verfügung einer Person über ihr Vermögen, die für den Fall ihres Todes gilt. Hierbei handelt es sich um den letzten Willen einer Person, der in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags niedergelegt wird.

Durch eine Verfügung von Todes wegen kann eine Person festlegen, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. Sie kann beispielsweise Erben einsetzen, Vermächtnisse bestimmen oder auch bestimmte Personen von der Erbfolge ausschließen.

Es ist zu beachten, dass die Verfügung von Todes wegen den rechtlichen Anforderungen entspricht und formgültig ist, um im Erbfall wirksam zu sein. Das Testament oder der Erbvertrag müssen schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Zudem können weitere formale Anforderungen vorgeschrieben sein, wie beispielsweise eine notarielle Beurkundung.