Die Verlobung ist ein rechtlicher und sozialer Akt, bei dem zwei Personen ihre Absicht erklären, in naher Zukunft zu heiraten. Sie ist jedoch rechtlich nicht verbindlich und stellt lediglich ein Versprechen dar, zu einem späteren Zeitpunkt eine Ehe einzugehen.

Die Verlobung kann auf verschiedene Weise erfolgen, z.B. durch mündliche Vereinbarung, durch Austausch von Verlobungsringen oder durch schriftliche Vereinbarung. In einigen Kulturen und Religionen haben Verlobungszeremonien eine besondere Bedeutung und werden mit Feierlichkeiten begangen.

Während der Verlobungszeit haben die Verlobten in der Regel das Recht, sich gegenseitig zu besuchen, Geschenke auszutauschen und gemeinsame Pläne für die Zukunft zu machen. Es gibt jedoch keine rechtlichen Verpflichtungen, die mit der Verlobung einhergehen.

Es ist zu beachten, dass eine Verlobung nicht rechtlich bindend ist und keine rechtlichen Folgen hat, wenn sie nicht zur Eheschließung führt. Die rechtlich bindende Ehe entsteht erst durch die standesamtliche oder kirchliche Trauung.