Das Versäumnisurteil ist eine im Zivilprozess vorgesehene Entscheidung des Gerichts, die ergeht, wenn eine Partei der Verhandlung fernbleibt, obwohl sie dazu geladen war. Es wird in der Regel auf Antrag der anderen Partei erlassen, nachdem diese das Ausbleiben der Gegenseite gerügt hat.

Das Versäumnisurteil kommt nur dann zustande, wenn die abwesende Partei in der Ladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass sie bei unentschuldigtem Fernbleiben mit einem Versäumnisurteil rechnen muss. Es handelt sich dabei um einen besonderen Fall der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung.

Das Versäumnisurteil wirkt inhaltlich wie ein Urteil nach mündlicher Verhandlung. Es ergeht in der Regel zu Gunsten der antragstellenden Partei und kann durch Berufung oder Revision angefochten werden. Wird das Versäumnisurteil wirksam, kann die Gegenseite in der Regel nur in Ausnahmefällen gegen dieses vorgehen.