Die Versicherungsfreiheit ist ein Rechtsprinzip, das besagt, dass eine Person das Recht hat, selbst zu entscheiden, ob sie eine Versicherung abschließen möchte oder nicht. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine bestimmte Versicherung abzuschließen.

Durch die Versicherungsfreiheit ist es jedem Einzelnen möglich, seine Risiken selbst zu bewerten und zu entscheiden, ob er sich gegen diese absichern möchte. Dabei kann berücksichtigt werden, wie wahrscheinlich ein bestimmtes Risiko ist und wie hoch die möglichen finanziellen Folgen bei Eintritt des Risikos wären.

Allerdings gibt es auch Fälle, in denen die Versicherungsfreiheit durch gesetzliche Regelungen eingeschränkt wird, zum Beispiel durch die Pflichtversicherung im Straßenverkehr oder die Sozialversicherungspflicht. In solchen Fällen besteht eine gesetzliche Verpflichtung, eine bestimmte Versicherung abzuschließen.

Die Versicherungsfreiheit soll die persönliche Freiheit und Selbstbestimmung gewährleisten und jedem Einzelnen die Möglichkeit geben, seine eigenen Entscheidungen in Bezug auf Versicherungen zu treffen.