Der Versorgungsausgleich ist eine Regelung im Familienrecht, die den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche der Ehepartner regelt. Er soll sicherstellen, dass beide Ehepartner nach der Scheidung einen angemessenen Anteil an den während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüchen erhalten.

Bei einer Scheidung werden in der Regel alle während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche ermittelt und zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Der Versorgungsausgleich kann entweder durch eine direkte Teilung der Rentenansprüche oder durch eine Beitragszahlung ausgeglichen werden.

Der Versorgungsausgleich beruht auf dem Prinzip der Zugewinngemeinschaft, nach dem während der Ehezeit erworbene Vermögenswerte zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Er dient dazu, den finanziellen Ausgleich zwischen den Ehepartnern sicherzustellen und eine Benachteiligung eines Ehepartners im Rentenalter zu verhindern.

Der Versorgungsausgleich wird in der Regel im Rahmen des Scheidungsverfahrens durch das Familiengericht geregelt. Die Höhe des Ausgleichs richtet sich nach den individuellen Rentenansprüchen der Ehepartner und den gesetzlichen Vorschriften zum Versorgungsausgleich.