Ein rechtsgeschäftlicher Vertreter ist eine Person, die befugt ist, im Namen einer anderen Person oder Organisation Verträge abzuschließen. Im Gegensatz zum gesetzlichen Vertreter wird der rechtsgeschäftliche Vertreter durch eine Vollmacht oder einen Vertrag ermächtigt, im Namen des Vertretenen zu handeln.

Ein rechtsgeschäftlicher Vertreter kann zum Beispiel ein Anwalt sein, der einen Mandanten vor Gericht vertritt, oder ein Makler, der im Auftrag eines Immobilieneigentümers Verträge abschließt. Der rechtsgeschäftliche Vertreter ist in der Regel verpflichtet, die Interessen des Vertretenen treu und nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten.

Die Vollmacht oder der Vertrag, durch den der rechtsgeschäftliche Vertreter seine Befugnisse erhält, kann bestimmte Bedingungen oder Beschränkungen enthalten. Der rechtsgeschäftliche Vertreter ist verpflichtet, innerhalb des ihm zugewiesenen Rahmens zu handeln und die Interessen des Vertretenen zu schützen.