Das Verursacherprinzip ist ein Rechtsprinzip, das besagt, dass derjenige, der einen Schaden verursacht hat, auch für die Folgen und die Beseitigung des Schadens verantwortlich ist. Es bildet die Grundlage für die Schadensregulierung im Zivilrecht.

Nach dem Verursacherprinzip muss der Schädiger den entstandenen Schaden erstatten und gegebenenfalls alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Zustand vor dem Schaden wiederherzustellen. Dies kann beispielsweise die Reparatur eines beschädigten Gegenstandes oder die Übernahme von Arztkosten bei einem Körperverletzungsschaden umfassen.

Das Verursacherprinzip dient einer fairen und gerechten Verteilung der Verantwortung für Schäden. Es stellt sicher, dass derjenige zur Verantwortung gezogen wird, der durch sein eigenes Handeln oder Unterlassen den Schaden verursacht hat. Das Prinzip ist daher ein bedeutsames Instrument zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und zur Gewährleistung des Schutzes der Geschädigten.

Im Rahmen des Verursacherprinzips sind jedoch auch Ausnahmen möglich, zum Beispiel wenn der Geschädigte durch sein eigenes Verhalten zum Schaden beigetragen hat. In solchen Fällen kann eine Mithaftung des Geschädigten in Betracht gezogen werden.