Ein Verwaltungsgericht ist eine spezialisierte Gerichtsinstanz, die sich mit Streitigkeiten im Bereich des Verwaltungsrechts befasst. Es ist Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die in Deutschland, Österreich und vielen anderen Ländern existiert. Die Verwaltungsgerichte sind in der Regel die erste Instanz für Klagen gegen verwaltungsrechtliche Entscheidungen und Maßnahmen.Die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte erstreckt sich auf eine Vielzahl von Rechtsgebieten, wie beispielsweise das Baurecht, das Umweltrecht, das Sozialrecht oder das Beamtenrecht. Sie entscheiden über Klagen gegen Verwaltungsakte, Baugenehmigungen, den Entzug von Sozialleistungen oder die Rechtmäßigkeit von behördlichen Entscheidungen.Die Verwaltungsgerichtsverfahren zeichnen sich durch ihre spezifische Verfahrensordnung aus. Hierbei sind die Verwaltungsgerichte an das Verwaltungsgerichtsgesetz (VwGG) gebunden. Das Verfahren vor einem Verwaltungsgericht ist gekennzeichnet durch die Anhörung der Beteiligten und die Beweiserhebung. Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sind grundsätzlich nicht endgültig, sondern können in der Regel vor einem höherinstanzlichen Verwaltungsgericht oder dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.