Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein Teil der deutschen Gerichtsbarkeit und befasst sich mit Streitigkeiten zwischen Bürgern und der öffentlichen Verwaltung. Sie ist spezialisiert auf Verfahren, die sich aus dem Verwaltungsrecht ergeben.

In der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden insbesondere Auseinandersetzungen über Verwaltungsakte, also hoheitliche Entscheidungen der Behörden, und Maßnahmen der öffentlichen Gewalt verhandelt. Dabei können sowohl Klagen gegen die öffentliche Verwaltung als auch Klagen gegen private Unternehmen, deren Tätigkeiten öffentlich-rechtlich zugerechnet werden, erhoben werden.

Die Verwaltungsgerichte sind in der Regel die erste Instanz für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten. Sie entscheiden über die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und prüfen, ob die betroffenen Grundrechte oder sonstige Rechte der Bürger verletzt wurden. In den meisten Fällen ist eine Berufung gegen das Urteil der Verwaltungsgerichte an das Oberverwaltungsgericht möglich.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist für einen fairen Rechtsschutz der Bürger gegenüber staatlichem Handeln von großer Bedeutung. Sie gewährleistet eine unabhängige und paritätische Prüfung von Streitfällen und trägt zur Rechtsstaatlichkeit bei.