Das Verwaltungsrecht umfasst alle Rechtsnormen, die das Handeln und die Entscheidungen der Verwaltung betreffen. Es ist ein Teil des öffentlichen Rechts und regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern. Das Verwaltungsrecht ist in Deutschland vor allem im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) normiert.Das allgemeine Verwaltungsrecht legt die Grundprinzipien und Verfahrensregeln fest, nach denen die Verwaltung handeln muss. Dazu gehören zum Beispiel die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung. Es regelt auch die Pflichten der Verwaltung, wie die Begründung von Verwaltungsakten, die Informations- und Auskunftspflichten oder die Durchführung von Verwaltungsverfahren.Das allgemeine Verwaltungsrecht dient dem Schutz der Rechte und Interessen der Bürger gegenüber den staatlichen Behörden. Es gewährleistet ein transparentes und faires Verwaltungshandeln und ermöglicht den Bürgern, ihre Rechte gegenüber der Verwaltung wirksam geltend zu machen.