Das besondere Verwaltungsrecht befasst sich mit speziellen Rechtsgebieten, die auf bestimmte Sachgebiete des Verwaltungshandelns zugeschnitten sind. Im Gegensatz zum allgemeinen Verwaltungsrecht, das die Grundprinzipien und Verfahrensregeln für die gesamte Verwaltung festlegt, konkretisiert das besondere Verwaltungsrecht diese Regeln für spezielle Bereiche.Zu den wichtigsten Anwendungsbereichen des besonderen Verwaltungsrechts gehören das Polizeirecht, das Baurecht, das Sozialrecht, das Umweltrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht oder das Beamtenrecht. Jeder Bereich hat seine eigenen rechtlichen Bestimmungen und Verfahrensregeln, die spezifisch dort gelten.Das besondere Verwaltungsrecht regelt zum Beispiel die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen, die Überwachung und Kontrolle von Unternehmen, die Gewährung von Sozialleistungen oder den Einspruch gegen behördliche Entscheidungen. Es stellt sicher, dass die Verwaltung im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse handelt und die Rechte der Bürger gewahrt werden.