Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts und umfasst die Regelungen für die Tätigkeit der Verwaltung. Es beinhaltet sowohl das Recht der Verwaltung als auch das Recht der Bürger in ihren Beziehungen zur Verwaltung. Das Verwaltungsrecht ist somit darauf ausgerichtet, den Handlungsrahmen der Verwaltung gesetzlich zu regeln und gleichzeitig die Rechte der Bürger zu schützen.