Die verwaltungsrechtliche Anhörung ist ein zentrales Verfahrensrecht im Verwaltungsrecht. Sie dient dem Schutz der Rechte des Betroffenen bei behördlichen Entscheidungen. Die Anhörungspflicht ist in vielen Verwaltungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben und ermöglicht es dem Betroffenen, sich zu geplanten Maßnahmen oder Entscheidungen der Verwaltung zu äußern.Wesentlicher Inhalt der verwaltungsrechtlichen Anhörung ist die Mitteilung des Vorhabens oder der Sachlage, über die entschieden werden soll, sowie des Grundes und Zwecks der geplanten Entscheidung. Der Betroffene erhält Gelegenheit, zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen und seine Belange vorzutragen. Er kann Tatsachen und Beweismittel benennen, die für seine Sache von Bedeutung sind.Die Verwaltungsbehörde muss die im Rahmen der Anhörung vorgebrachten Argumente und Erklärungen des Betroffenen berücksichtigen und in ihre Entscheidung einfließen lassen. Eine unterlassene oder unzureichende Anhörung kann zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes führen.Die verwaltungsrechtliche Anhörung gewährleistet somit den Grundsatz des rechtlichen Gehörs und dient der Wahrung des Anspruchs auf ein faires Verfahren im Verwaltungsrecht.