Die Verwarnung mit Strafvorbehalt ist ein strafrechtliches Mittel, das von den Gerichten angewendet wird, um einen Täter bei einer weniger schweren Straftat zu ermahnen und ihn vor weiteren rechtswidrigen Handlungen abzuschrecken. Sie kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn die Schuld eines Täters als geringfügig angesehen wird und eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht angemessen erscheint.

Im Rahmen einer Verwarnung mit Strafvorbehalt wird dem Täter eine Verwarnung ausgesprochen, in der ihm deutlich gemacht wird, dass sein Verhalten rechtswidrig war und weitere Straftaten zu einer konkreten Bestrafung führen können. Der Strafvorbehalt bedeutet, dass das Gericht im Falle der Begehung weiterer Straftaten die vorherige Verwarnung berücksichtigen kann und eine zusätzliche Strafe verhängt.

Die Verwarnung mit Strafvorbehalt stellt eine milde Reaktion des Gerichts auf eine Straftat dar und dient in erster Linie der Resozialisierung des Täters. Sie kann jedoch auch als Warnung an andere potenzielle Täter verstanden werden, dass rechtswidriges Verhalten nicht toleriert wird.

Es ist zu beachten, dass eine Verwarnung mit Strafvorbehalt nicht zu einer Vorstrafe führt und auch nicht in einem Führungszeugnis eingetragen wird, es sei denn, der Täter begeht weitere Straftaten. In diesem Fall kann die Verwarnung mit Strafvorbehalt bei der Entscheidung über die Strafmaßnahme berücksichtigt werden.