Die Verwarnung ist eine Maßnahme, die im Strafrecht angewendet wird, um eine Person vor einer weiteren rechtswidrigen Handlung zu warnen oder von einer schwerwiegenderen Strafe abzuhalten. Sie wird in der Regel bei weniger schweren Vergehen angewendet, wenn eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig erscheint.

Im Rahmen einer Verwarnung wird dem Täter deutlich gemacht, dass sein Verhalten rechtswidrig war und weitere Straftaten zu einer konkreten Bestrafung führen können. Die Verwarnung kann in Form einer mündlichen Ermahnung oder einer schriftlichen Verwarnung erfolgen.

Es ist zu beachten, dass eine Verwarnung nicht zu einer Vorstrafe führt und auch nicht in einem Führungszeugnis eingetragen wird. Sie stellt jedoch eine Warnung an den Täter dar und kann bei einer späteren strafrechtlichen Verurteilung berücksichtigt werden.

Die Verwarnung als strafrechtliche Maßnahme dient in erster Linie der Resozialisierung des Täters und soll ihm die Chance geben, sein Verhalten zu ändern und sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Sie kann jedoch auch als Warnsignal an andere potenzielle Täter verstanden werden, dass rechtswidriges Verhalten Konsequenzen haben kann.