Der Verzug ist ein Begriff aus dem Schuldrecht und bezeichnet den Zustand, in dem eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht fristgerecht erfüllt hat. Das Nichterfüllen der Pflichten kann zur Folge haben, dass die andere Vertragspartei Schadensersatz oder andere Rechtsfolgen geltend machen kann.

Um den Verzug festzustellen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Verzug kann entweder automatisch eintreten, wenn eine bestimmte Frist abgelaufen ist, oder durch eine Mahnung seitens des Gläubigers. Eine Mahnung ist die Aufforderung an den Schuldner, seine Leistungspflicht zu erfüllen.

Der Verzug kann verschiedene Rechtsfolgen haben, je nach Art des Vertrags und den individuellen Vereinbarungen der Parteien. Dies kann beispielsweise die Zahlung von Verzugszinsen, den Rücktritt vom Vertrag oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beinhalten.

Der Verzug ist ein bedeutsames Konzept im Schuldrecht und trägt zur Durchsetzbarkeit von vertraglichen Vereinbarungen bei.