Die Vormundschaft ist eine rechtliche Institution, die in Fällen eingerichtet wird, in denen eine volljährige Person aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung nicht in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. In solchen Fällen wird eine andere Person, der Vormund, ernannt, um die Rechte und Interessen der betroffenen Person zu schützen und ihre rechtlichen Angelegenheiten zu verwalten.

Die Vormundschaft kann aufgrund von verschiedenen Gründen eingerichtet werden, wie zum Beispiel bei einer psychischen oder physischen Erkrankung, bei einer Behinderung oder bei einer Suchterkrankung. Der Vormund wird in der Regel vom Gericht bestimmt und hat die Pflicht, im besten Interesse des Mündels zu handeln und dessen Wohl zu sichern.

Die Aufgaben des Vormunds können vielfältig sein und reichen von der Vermögensverwaltung über die Vertretung des Mündels in rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Entscheidung über medizinische Behandlungen. Es ist zu beachten, dass der Vormund bestimmte Rechte und Pflichten hat, die gesetzlich festgelegt sind und die er im Interesse des Mündels ausführen muss.