Der Vorsatz ist ein zentraler Begriff im Strafrecht und bezeichnet den Willen einer Person, eine Straftat zu begehen. Es handelt sich um eine innere Tatsache, die nur von der Person selbst gekannt werden kann und oft durch äußere Umstände, wie zum Beispiel Zeugenaussagen oder Beweismittel, nachgewiesen werden muss.

Der Vorsatz wird in verschiedene Formen unterteilt, wobei der direkte Vorsatz und der bedingte Vorsatz die häufigsten sind. Beim direkten Vorsatz handelt eine Person mit dem klaren und bewussten Willen, eine bestimmte Handlung auszuführen, die eine Straftat darstellt. Beim bedingten Vorsatz geht eine Person davon aus, dass ihre Handlung wahrscheinlich zu einer Straftat führt, und ist bereit, dieses Risiko einzugehen.

Der Vorsatz ist ein wesentliches Element bei der Bestimmung der Strafbarkeit einer Handlung. Eine Straftat kann nur dann bestraft werden, wenn der Täter vorsätzlich gehandelt hat. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Fahrlässigkeit oder Unwissenheit als mildernde Umstände angesehen werden können.