Der Vorsitzende Richter ist der Richter, der den Vorsitz in einem Gerichtsverfahren führt und die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens trägt. Er oder sie hat das Recht, Entscheidungen zu treffen, Zeugen zu vernehmen, Beweise zu prüfen und die Debatte und Diskussion im Gerichtssaal zu leiten.

Der Vorsitzende Richter spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung eines fairen und gerechten Verfahrens. Er oder sie muss sicherstellen, dass alle Beteiligten ihre Rechte wahrnehmen können und dass die Verhandlung ordnungsgemäß abläuft. Der Vorsitzende Richter hat das Recht, Anträge von Staatsanwälten, Verteidigern und Zeugen zu prüfen und darüber zu entscheiden.

Der Vorsitzende Richter hat auch die Aufgabe, das Urteil zu verkünden und die Gründe für die Entscheidung des Gerichts zu erläutern. Er oder sie ist verantwortlich für die Bewertung der Beweise, das Anwenden des Gesetzes auf den Fall und das Fällen eines gerechten und angemessenen Urteils.

Der Vorsitzende Richter wird oft als „Herr/Frau Vorsitzende(r)“ bezeichnet und hat die Autorität, die Verhandlung zu führen und sicherzustellen, dass die Entscheidungen des Gerichts auf der Grundlage des Gesetzes und der Fakten getroffen werden.