Die wasserrechtliche Bewilligung ist ein Verwaltungsakt, der die Erlaubnis zum bestimmten Umgang mit Wasser erteilt. Sie ist Teil des Wasserrechts und dient dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen.

Die wasserrechtliche Bewilligung ist notwendig, wenn bestimmte Eingriffe in den Wasserkreislauf vorgenommen werden sollen, wie beispielsweise der Bau eines Staudamms oder einer Wasserableitung. Sie wird von der zuständigen Wasserbehörde auf Antrag des Vorhabenträgers erteilt. Dabei werden verschiedene Kriterien geprüft, wie zum Beispiel die Auswirkungen auf die Gewässerökologie, die Trinkwasserversorgung oder den Hochwasserschutz.

Die wasserrechtliche Bewilligung kann mit Auflagen verbunden werden, um die Umweltauswirkungen zu minimieren und den Schutz der Wasserressourcen zu gewährleisten. Bei Verstößen gegen Auflagen oder Bedingungen kann die wasserrechtliche Bewilligung widerrufen werden und es können rechtliche Konsequenzen drohen.