Der Wegfall der Geschäftsgrundlage ist eine rechtliche Konsequenz, die eintreten kann, wenn sich die Grundlage eines Vertrags nach Vertragsabschluss so grundlegend verändert, dass eine Vertragspartei eine unzumutbare Belastung aufgebürdet bekommt. In diesem Fall kann die betroffene Vertragspartei die Anpassung oder Aufhebung des Vertrags verlangen.

Der Wegfall der Geschäftsgrundlage ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Laut § 313 BGB berechtigt der Wegfall der Geschäftsgrundlage eine Partei dazu, den Vertrag anzupassen oder aufzuheben, wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss wesentlich verändert haben und die Vertragsparteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten.

Ein Beispiel für den Wegfall der Geschäftsgrundlage im Bereich des Vertragsrechts könnte der Fall sein, dass aufgrund einer Gesetzesänderung die Erfüllung eines Vertrags für eine der Parteien nicht mehr möglich oder unzumutbar wird. In einem solchen Fall kann die betroffene Partei die Anpassung oder Aufhebung des Vertrags beantragen.