Das Wehrrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die sich mit der Organisation und Durchführung des Wehrdienstes und des Zivildienstes auseinandersetzen. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Soldaten und Wehrpflichtige während ihres Dienstes in der Armee. Das Wehrrecht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet, das sich sowohl mit materiellrechtlichen als auch mit verfahrensrechtlichen Fragen befasst. Es beinhaltet Vorschriften zur Dienstpflicht, bezüglich der Rechte und Pflichten der Soldaten, zur Wehrdisziplin, zur Militärgerichtsbarkeit und zur Wehrbeschwerde.