Eine Weisung ist eine Anordnung, die von einer übergeordneten Stelle an eine nachgeordnete Stelle oder an einen Mitarbeiter erlassen wird. Die Weisung kann schriftlich oder mündlich erfolgen und kann verbindlich oder unverbindlich sein, je nach ihrer rechtlichen Natur und den Umständen des Einzelfalls. Weisungen werden in verschiedenen Rechtsbereichen erteilt, zum Beispiel im Arbeitsrecht, im Verwaltungsrecht oder im Strafrecht. Sie dienen dazu, klare Handlungsanweisungen zu geben und die einheitliche Umsetzung von Entscheidungen sicherzustellen.