Das Weisungsrecht ist ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht und gibt dem Vorgesetzten das Recht, Anweisungen an seine nachgeordneten Mitarbeiter zu geben. Es handelt sich dabei um ein Instrument der Hierarchie und ist eine Ausprägung des Direktionsrechts. Das Weisungsrecht ist insbesondere in Behörden und Organisationen mit hoheitlichen Aufgaben von großer Bedeutung. Der Vorgesetzte kann seinen Mitarbeitern konkrete Handlungsanweisungen geben, die diese befolgen müssen, solange sie im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen.