Das Werkunternehmerpfandrecht ist ein Recht, das dem Unternehmer eines Werkes gewährt wird, um seine Forderungen aus dem Werkvertrag zu sichern. Es ermöglicht dem Unternehmer, im Falle einer Nichtzahlung des Bestellers sein Werk als Pfand zurückzubehalten und gegebenenfalls zu verwerten.

Das Werkunternehmerpfandrecht ist in vielen Ländern im Zivilgesetzbuch oder in anderen Gesetzen geregelt. Es entsteht automatisch mit Abschluss des Werkvertrags und kann nicht durch eine Vereinbarung ausgeschlossen werden. Es gilt vor allem für bewegliche Sachen, die in das Werk eingeflossen sind, wie zum Beispiel Baumaterialien oder Werkzeuge.

Um das Werkunternehmerpfandrecht in Anspruch nehmen zu können, muss der Unternehmer dem Besteller eine angemessene Frist setzen, um die offenen Forderungen zu begleichen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung, kann der Unternehmer sein Pfandrecht geltend machen und das Werk zurückbehalten oder verkaufen. Der erzielte Erlös wird zur Begleichung der offenen Forderungen verwendet.

Das Werkunternehmerpfandrecht bietet dem Unternehmer eine gewisse Sicherheit bei der Durchsetzung seiner Ansprüche und ermöglicht ihm, im Falle einer Zahlungsverweigerung des Bestellers zumindest einen Teil seiner Forderungen zu erhalten. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die genauen Regelungen und Voraussetzungen für das Werkunternehmerpfandrecht je nach Land unterschiedlich sein können.