Ein Werkvertrag ist ein Vertragstyp, der im deutschen und österreichischen Recht sowie in anderen Ländern des Zivilrechts vorkommt. Er regelt die Erstellung eines Werkes oder die Erbringung einer bestimmten Leistung gegen Entgelt. Der Werkvertrag ist in den §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Deutschland und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in Österreich geregelt.

Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich der Werkunternehmer, ein bestimmtes Werk herzustellen oder eine Leistung zu erbringen. Der Besteller verpflichtet sich, dafür das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Der Werkvertrag kann sowohl zwischen zwei Privatpersonen als auch zwischen einem Unternehmen und einem Privatkunden abgeschlossen werden.

Typische Beispiele für Werkverträge sind die Errichtung eines Gebäudes durch einen Bauunternehmer, die Reparatur eines Fahrzeugs in einer Autowerkstatt oder das Anfertigen eines Gemäldes durch einen Künstler. Es ist zu beachten, dass der Werkvertrag klar definierte Leistungen, Fristen und Kosten enthält, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Im Werkvertragsrecht gelten spezielle Regelungen und Gewährleistungsfristen für Mängel bei der Erbringung des Werkes. Kommt der Werkunternehmer seinen Pflichten nicht nach oder weist das Werk Mängel auf, hat der Besteller in der Regel Anspruch auf Nachbesserung, Minderung des Preises oder unter bestimmten Umständen auf Schadensersatz.