Ein Wettbewerbsverbot ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses daran hindert, in bestimmten Bereichen oder bei bestimmten Unternehmen als Konkurrenz aufzutreten. Es soll den Arbeitgeber vor unliebsamer Konkurrenz schützen und dem Arbeitnehmer bestimmte wirtschaftliche Nachteile ersparen.

Ein Wettbewerbsverbot kann entweder individuell im Arbeitsvertrag vereinbart werden oder durch Tarifverträge oder Gesetze vorgegeben sein. Es legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest und regelt in welchem Umfang der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Wettbewerb zum ehemaligen Arbeitgeber stehen darf.

Ein wirksames Wettbewerbsverbot muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel eine schriftliche Vereinbarung, eine angemessene Karenzentschädigung und eine zeitliche und/oder räumliche Begrenzung. Eine unbegrenzte oder unverhältnismäßige Einschränkung des Wettbewerbs ist in der Regel unwirksam.

Das Wettbewerbsverbot dient dazu, die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen und eine faire Wettbewerbssituation zu gewährleisten.