Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist ein Straftatbestand, der im Strafgesetzbuch (StGB) in § 113 geregelt ist. Er bezieht sich auf Handlungen, die sich gegen Vollstreckungsbeamte richten, also Personen, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, wie beispielsweise Polizeibeamte oder Gerichtsvollzieher.

Der Straftatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte setzt voraus, dass der Täter den Vollstreckungsbeamten gewalttätig angreift, Widerstand gegen ihn leistet oder ihn dabei unterstützt. Auch verbale Drohungen oder Beleidigungen können als Widerstand gewertet werden.

Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist in der Regel mit hohen Strafen verbunden. Je nach Schwere der Tat kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. In besonders schweren Fällen, wenn beispielsweise schwere Körperverletzung gegen den Beamten begangen wurde, kann die Strafe sogar höher ausfallen.

Dieser Straftatbestand dient dazu, die Handlungsfähigkeit von Vollstreckungsbeamten zu schützen und sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben ohne Gefährdung erfüllen können.