Das Wohnungseigentum ist ein Rechtsinstitut, das es ermöglicht, dass eine Wohnung oder ein Gebäude in verschiedene Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Jeder Eigentümer einer solchen Wohnung oder eines solchen Gebäudes ist somit Eigentümer eines Miteigentumsanteils und hat das Recht, sein Miteigentum nach eigenem Belieben zu nutzen oder zu verkaufen.

Die grundlegende Rechtsgrundlage für das Wohnungseigentum ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). In diesem Gesetz sind unter anderem die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer sowie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geregelt.

Das Wohnungseigentum bietet zahlreiche Vorteile. So ermöglicht es den Eigentümern, über ihre eigenen vier Wände frei zu verfügen und diese auch zu vermieten oder zu verkaufen. Zudem haben sie ein Mitspracherecht in der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch die Eigentümerversammlung.

Allerdings birgt das Wohnungseigentum auch gewisse Risiken. So kann es beispielsweise zu Konflikten mit den anderen Wohnungseigentümern kommen, wenn es um die Nutzung des Gemeinschaftseigentums geht. Auch die gemeinschaftliche Verwaltung kann mitunter komplex und zeitaufwendig sein.