Der Begriff „Wucher“ bezeichnet im Rechtswesen eine besonders gravierende Form von Preismissbrauch. Von Wucher spricht man, wenn eine Person eine andere Person in einer existenziell bedrohlichen Lage ausnutzt, um überhöhte Preise oder Konditionen durchzusetzen.

Wucher ist nach §138 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland grundsätzlich verboten. Ein Vertrag, der unter Ausnutzung einer Notlage oder Unerfahrenheit eines Vertragspartners zustande gekommen ist, kann daher für nichtig erklärt werden.

Die Voraussetzungen für Wucher sind in der Regel sehr hoch. Es reicht nicht aus, dass ein Geschäftspartner einen deutlich höheren Preis als üblich verlangt. Vielmehr müssen zusätzlich bestimmte Indizien gegeben sein, wie beispielsweise eine existenzielle Bedrohungslage oder eine erhebliche Unerfahrenheit des anderen Vertragspartners.

Die Folgen von Wucher können je nach Fall unterschiedlich sein. In einigen Fällen kann der Vertrag für nichtig erklärt werden, in anderen Fällen kann der Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen.